AGB´s

Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Genesis FX-Trading UG, gesetzlich vertreten durch
ihren Inhaber

Thomas
Grießer und Thorsten Kicherer

 

 §1 Allgemeines

 Genesis

FX-Trading UG, nachfolgend GENESIS genannt, betreibt auf der Internetseite:
 einen Onlineshop zum Thema Automatische Handelssysteme und Personal EA
‘s. Die Seite bietet dem Nutzer auch andere, damit zusammenhängende Dienste,
wie z.B. ein Forum zum Informationsaustausch sowie einen Verkauf von
Online-Handelssystemen (Halb- und Vollautomatische Handelssysteme) in Form von
Software an.

 

§ 2 Geltungsbereich

 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Lizenznehmer und GENESIS gelten

ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Lizenznehmers erkennt GENESIS nicht an.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge und
Vereinbarungen mit GENESIS. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame
Bestimmung enthalten sein, erlischt die Geltung der anderen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften (BGB) der Bundesrepublik
Deutschland.

 

 § 3 Abschluss von Verträgen

 Unsere Preise und Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages gibt erst der Käufer durch seine
Bestellung online ab. Über den Zugang der Bestellung wird der Käufer unverzüglich
per Email informiert.

GENESIS
bestätigt per E-Mail den Zugang des Vertragsangebotes. Auch hier liegt noch
keine Annahme des Vertrages vor. Erst wenn der Lizenznehmer, die an ihn
ebenfalls per E-Mail versandte Auftragsbestätigung akzeptiert oder GENESIS
FX-TRADING die Ware versendet, kommt der Vertrag zustande.

  

§4 Sonderregelungen und Hinweise zu den angebotenen Handelssystemen

 1. Keine Empfehlung und/ oder Anlageberatung

Unsere voll- und halbautomatischen Handelssysteme sowie der Versand von einzelnen
Signalen aus diesen Systemen stellen keinen, Kauf bzw. keine Verkaufsempfehlung
dar. Es handelt sich dabei auch nicht um eine Anlage- oder Finanzberatung. Die
Inhalte, Nachrichten, Recherchen, Daten, Bücher und angebotenen Produkte auf
und deren Unterseiten sowie Subdomains dienen ausschließlich informativen
Zwecken und Unterhaltung und geben ausschließlich unsere subjektive,
persönliche Meinung wieder. Sie stellen keine Anlageberatung und keine
Empfehlung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.

 

2.Voreinstellungen der Systeme

Alle von GENESIS vertriebenen Handelssysteme werden dem Kunden mit festen
Voreinstellungen geliefert. Diese kann der Lizenznehmer nach seinen
Bedürfnissen dementsprechend anpassen und verändern. Für dadurch entstandene
Bedienfehler haftet ausschließlich der Lizenznehmer.

  

3. Risikohinweis

Die Nutzung der Handelssysteme und Signale sowie der Devisenhandel und der Handel
mit Finanzprodukten im Allgemeinen, sind mit hohen finanziellen Risiken
verbunden. Bitte berücksichtigen Sie, dass Kapitalanlagen in Derivaten (CFDs,
Futures und Optionen) und in Devisen (FOREX) aufgrund der hohen Risiken
ausschließlich als Ergänzung zu Ihren konservativen Anlagen geeignet sind. Wir
raten entschieden davon ab, Geschäfte in Derivaten oder Devisen ohne
hinreichende Aufklärung und Information im Vorfeld zu tätigen. Auch der Einsatz
von halb- und vollautomatischen Handelsprogrammen und Trading-Software kann die
Gefahr eines Totalverlustes Ihrer Investitionen und, abhängig von der gewählten
Position, die unbegrenzte Nachschusspflicht nicht ausschließen. Es ist zu
beachten, dass positive Ergebnisse der Vergangenheit keine Garantie für
positive zukünftige Entwicklungen sein können. GENESIS gibt keine Garantien
dahingehend ab, dass die Nutzung der Signale bzw. der Handelssysteme zu
Gewinnen führt. 

Werbung stellt keine konkrete Empfehlung zum Kaufen, Halten oder Verkaufen eines
Finanzprodukts dar und begründet kein individuelles Beratungs- oder
Auskunftsverhältnis. Die auf der Seite oder deren Unterseiten bzw. Subdomains
bereitgestellten Inhalte, Nachrichten, Meinungen, Recherchen, Daten, Bücher und
angebotene Produkte, insbesondere der halb- und vollautomatischen Handelssysteme
stellen lediglich Informationen und keine Empfehlungen oder gar Anlageberatung
dar. GENESIS weist seine bestehenden und potentiellen Lizenznehmer ausdrücklich
darauf hin, dass sie alle Zitate und Erklärungen von Beratern, Bloggern,
Portfolio Managern, Systemanbietern und Verkäufern sorgfältig überprüfen
sollten, bevor sie halb- und vollautomatische Handelssysteme oder
Trading-Software nutzen oder ein Konto mit einem Broker eröffnen.

Sofern der Lizenznehmer sich dazu entschließen sollte, eines der von GENESIS zur
Verfügung gestellten Handelssysteme, Trading-Software bzw. Signale für den
Handel zu nutzen, geschieht dies auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des
Lizenznehmers. GENESIS übernimmt hierfür keine Haftung.

  

4. Keine Weitergabe an Dritte 

Der Lizenznehmer bestätigt mit dem Erwerb eines Handelssystems bzw. dem Erhalt der
Software von GENESIS, die hierbei zur Verfügung gestellten Informationen nicht
zu veröffentlichen, an Dritte weiter zu geben oder für Dritte zugänglich zu
machen.

  

5. Lizenz- und Urheberrechte

Die Urheberrechte an der von GENESIS programmierten oder durch Drittanbieter
programmierte Software/Programme verbleiben bei GENESIS und der Lizenznehmer
erklärt sich mit der Auftragserteilung und Bestätigung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von GENESIS damit einverstanden.

GENESIS
weist zudem darauf hin, dass auch Lizenz- und Urheberrechte Dritter in diesem
Zusammenhang vom Lizenznehmer strikt zu wahren sind.

Mit
zustande kommen eines Vertrages über Handelssysteme von GENESIS räumt GENESIS
dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht an der Software (Handelssystem) im Rahmen
des Vertragsverhältnisses ein.

Der
Lizenznehmer ist nicht berechtigt ihm erteilte Nutzungsrechte an Dritte
weiterzugeben oder dritte hieran teilhaben zu lassen. Eine Vervielfältigung,
Verbreitung und Veröffentlichung der lizenzierten Software ist nicht erlaubt.

  

6.
Nutzung der Handelssysteme 

Der
Lizenznehmer teilt gegenüber GENESIS mit, für welches Anbieterkonto das halb-
oder vollautomatische Handelssystem freigeschaltet werden soll. Die Lizenz zur
Nutzung der Software erfolgt daher nur für dieses vom Lizenznehmer benannte
Anbieterkonto. 

Der
ausschließliche Betrieb der Handelssysteme auf einem Demokonto, ohne dabei auch
ein Echtgeldkonto zu führen das einen Livehandel der Systeme zulässt, ist nicht
zulässig.

Pro
Handelskonto wird nur eine Lizenz des jeweiligen Handelssystems vergeben.

Die
Lizenz wir nicht für gewerbliche Zwecke oder juristische Personen
herausgegeben.

 

7.
Pflichten des Kunden, Schadensersatz

GENESIS
weist darauf hin, dass der Lizenznehmer kein dekompilieren der Software
vornehmen, Schutzmechanismen der Software umgehen oder sonst in irgendeiner
Form aushebeln darf. Die Beseitigung des Herkunftsnachweises durch den
Lizenznehmer ist verboten.

Der
Lizenznehmer verpflichtet sich durch das Akzeptieren der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von GENESIS, dass er sich daranhält.

Für
den Fall des Verstoßes hiergegen, behält sich GENESIS das Recht vor, etwaige
dadurch entstandene Schadensersatzansprüche vollumfänglich und unverzüglich
gelten.

8.
Auszahlungsbedingungen der Trading Konten

Der
Lizenznehmer teilt gegenüber der GENESIS mit, wann und welchen Betrag er
auszahlen möchte. Das ist notwendig, um die Parameter des Expert Advisors bzw.
Signale anzupassen. Somit kann das Risk / Moneymanagement individuell auf das
Handelskonto des Lizenznehmers angepasst und gewährleistet werden. Eine Auszahlung
kann nur erfolgen, wenn alle Positionen zuvor auf dem Handelskonto durch den
Expert Advisor ordnungsgemäß geschlossen worden sind.

 

§
5 Widerrufsrecht bei Verbrauchern

 Informationen
zum Widerrufsrecht

Wenn
der Lizenznehmer die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht zur
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit verwendet und der
Lizenznehmer den Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Online-Bestellung über  oder
Subdomains, Telefon, E-Mail oder Fax geschlossen hat, steht dem Lizenznehmer
ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Lesen Sie hierzu bitte die nachfolgende
gesondert gekennzeichnete Widerrufsbelehrung.

  

Das
Widerrufsrecht besteht nicht bei


Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, DVDs)
oder Computersoftware, die vom Lizenznehmer entsiegelt worden ist, 


Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit
Ausnahme von Abonnement-Verträgen,


Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren
Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Lizenznehmer
maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Lizenznehmers zugeschnitten sind.

 

Grundsätzlich
besteht auch bei Verträgen über digitale Inhalte (z.B. Software, Apps, E-Books,
E-Paper, Heft-PDFs und ähnliche) das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag
des Vertragsabschlusses beginnt. Das Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn der
Lizenznehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass die GENESIS mit der Ausführung
des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon
bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des
Vertrages sein Widerrufsrecht verliert, und die GENESIS mit der Ausführung des
Vertrages begonnen hat (z.B. kostenpflichtige Downloads auf Webseiten,
Subdomains oder die Auslieferung des personalisierten EA).

 

 Beginn
der Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der
Lizenznehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag, an dem der Lizenznehmer oder ein vom Lizenznehmer benannter Dritter, der
nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat.

Um
das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Lizenznehmer GENESIS  

 

Anschrift:

Genesis
FX-Trading UG

Sirnauerstrasse
31

73779
Deizisau – Germany

E-Mail:
info@genesis-fx-trading.com

Tel.:
+49 7153 9268010

 

mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, per
Telefax oder per E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Der Lizenznehmer kann dafür das von GENESIS online zu Verfügung
gestellte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorausgefüllt
ist. Der Lizenznehmer kann das Muster-Widerrufsformular, das im Online-Shop von
GENESIS unter zum Download bereitsteht oder eine andere eindeutige Erklärung
elektronisch ausfüllen und an GENESIS übermitteln. Macht der Lizenznehmer, von
dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird GENESIS dem Lizenznehmer unverzüglich
(z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang seines Widerrufs
übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der
Lizenznehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absendet.

 

Folgen
des Widerrufs:

Wenn
der Lizenznehmer diesen Vertrag widerruft, hat GENESIS dem Lizenznehmer alle
Zahlungen, GENESIS vom Lizenznehmer erhalten hat, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass der Lizenznehmer eine andere Art der Lieferung als die von GENESIS
angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat), binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung des Lizenznehmers über den
Widerruf dieses Vertrages bei GENESIS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwendet GENESIS dasselbe Zahlungsmittel, das der Lizenznehmer bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Lizenznehmer
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem
Lizenznehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. GENESIS kann die
Rückzahlung verweigern, bis GENESIS vom Lizenznehmer die Waren wieder
vollständig zurückerhalten hat oder bis der Lizenznehmer den Nachweis erbracht
hat, dass der Lizenznehmer die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der
frühere Zeitpunkt ist. Der Lizenznehmer hat die Waren unverzüglich und in jedem
Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Lizenznehmer
GENESIS über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an Genesis FX-Trading
UG – Sirnauerstraße 31 – 73779 Deizisau – Germany zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Lizenznehmer die Waren vor Ablauf
der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Lizenznehmer trägt die unmittelbaren
Kosten der Rücksendung der Waren. Der Lizenznehmer muss für einen etwaigen
Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur
Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit dem Lizenznehmer zurückzuführen ist.

 

Besondere
Hinweise:

 

Das
Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei
Fernabsatzverträgen.

 

zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf
Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

 

Zur
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Lizenznehmer entsiegelt worden sind.

 

Ende
der Widerrufsbelehrung

  

§
6 Jugendschutz

 GENESIS
beachtet den Jugendschutz und hält die Bestimmungen ein. GENESIS bietet keine
Produkte zum Erwerb durch Personen an, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben.

 

 §
7 Preise und Versandkosten

 Insoweit
es nicht anders ausgezeichnet ist, verstehen sich alle Preise einschließlich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten sowie Kosten
etwaiger Nachnahme und sonstiger Kosten (z.B. eigenhändige Annahme). Die
jeweiligen Preise können auf der Internetseite oder aus dem jeweiligen Softwarevertag
entnommen werden.

Die
Versandkosten richten sich nach den gesonderten, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Versandbedingungen. Die Gesamtkosten werden dem
Lizenznehmer jeweils vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

 

 §8 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

 Der
Preis ist ohne jeden Abzug mit dem Zugang der Rechnung beim Lizenznehmer zur
Zahlung fällig.

GENESIS
ist berechtigt oder auf Wunsch des Lizenznehmers, die Ware gegen Vorkasse oder
per Nachnahme auszuliefern. Dieses gilt insbesondere für Lieferungen außerhalb
der Europäische Union.

 Die
Zahlung der Rechnung durch den Lizenznehmer kann mittels Banküberweisung,
Online-Bezahlsystem (z.B. PayPal), Nachnahme, Einzugsermächtigung oder
Kreditkartenzahlung an uns erfolgen. Die GENESIS ist jedoch berechtigt,
einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Lizenznehmer nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

Der
Lizenznehmer kann gegenüber GENESIS nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

  

§9 Zahlungsverzug

 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu den Folgen des Zahlungsverzugs.
Befindet sich der Lizenznehmer mit seiner Zahlung im Verzug und wird deshalb
eine Mahnung durch GENESIS notwendig, behält sich GENESIS die Erhebung von
Mahngebühren und Verzugszinsen vor.

  

§ 10 Lieferung

 1. GENESIS liefert Zug-um Zug gegen Zahlung.

 2. Lieferungen erfolgen an die vom Lizenznehmer bei Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.

Die Signale / Expert Advisor liefert GENESIS an die vom Lizenznehmer angegebene
E-Mail-Adresse oder Postadresse.

 3. Die Lieferverpflichtung von GENESIS steht unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Belieferung durch deren Zulieferer. Ist die Ware aus Gründen, die
nicht von GENESIS zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, so
wird GENESIS den Lizenznehmer unverzüglich hierüber informieren. In diesem Fall
ist GENESIS berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen und von der
Lieferverpflichtung zu befreien, sofern ein solcher bereits geschlossen wurde.
Etwaige vom Lizenznehmer bereits geleistete Zahlungen wird von GENESIS
unverzüglich erstattet.

 4. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen
oder Materialproblemen und aufgrund von nicht vorhersehbaren Ereignissen, die
GENESIS eine Lieferung der bestellten Ware wesentlich erschweren oder unmöglich
machen und die von GENESIS nicht zu vertreten sind, wird keine Haftung
übernommen. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum
stillschweigend um den zur Beseitigung der Lieferverzögerungen notwendigen
Zeitraum.

 5. Soweit die Lieferung durch GENESIS per Mail erfolgt, hat der Lizenznehmer dafür die
technischen und tatsächlichen Voraussetzungen zu schaffen. Für technische
Fehler oder Verzögerungen, die bei der Übermittlung auf der Seite des
Lizenznehmers bestehen oder entstehen, übernimmt GENESIS keine Haftung.

 6. Alle Angaben zur Lieferfrist oder die Angabe der Erscheinungsweise unserer
Börsendienste sind stets unverbindlich. GENESIS behält sich vor, die
Erscheinungsweise Ihrer Börsen- sowie Signaldienste ohne Angaben von Gründen zu
ändern oder einzustellen.

  

§11 Eigentumsvorbehalt

 Die Ware ist Eigentum von GENESIS. Der Lizenznehmer erhält für den jeweiligen
beauftragten Lizenzzeitraum ein uneingeschränktes Nutzungsrecht auf die
jeweilige lizenzierte Software oder das jeweils lizenzierte Produkt.

 

§12 Gewährleistung

 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungsrecht.

Der Lizenznehmer kann Ansprüche gegen GENESIS nicht an Dritte abtreten.

Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Lizenznehmer

dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an GENESIS
auf Kosten von GENESIS zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware
hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. GENESIS behält sich vor,
unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu
machen.

 

§13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens

der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie
der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Lizenznehmers zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist oder der Lizenznehmer nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland verlegt.